Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
FRA-Parkplatz-Mangat – Valet- und Shuttle-Parken am Flughafen Frankfurt
PT-Planet, Fasanenweg 5A, 65451 Kelsterbach
I. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über das Valet- oder Shuttle-Parken zwischen FRA-Parkplatz-Mangat (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (Verbraucher gem. § 13 BGB oder Unternehmer gem. § 14 BGB).Der Vertrag kommt mit Übergabe des Fahrzeugs an den Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter zustande.
- Mit der Buchung über unsere Website, Buchungsplattformen (z. B. Parkos, Ich-parke-billiger.de, Mobian), telefonisch oder per E-Mail erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an.
- Der Vertrag kommt mit Übergabe des Fahrzeugs an den Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter zustande.
II. Leistungsbeschreibung
- Der Anbieter stellt Parkdienstleistungen in Form von Shuttle- oder Valet-Parken zur Verfügung.
- Beim Valet-Service übernimmt ein Mitarbeiter das Kundenfahrzeug direkt am Terminal Frankfurt/Main und überführt es zu einem der zum Betrieb gehörenden oder angemieteten Stellplätze.
- Beim Shuttle-Service reist der Kunde selbst zu einem vereinbarten Treffpunkt an, von wo aus ein Shuttle-Transfer zum Flughafen Frankfurt erfolgt.
- Um betriebliche Abläufe sicherzustellen, können Fahrzeuge zeitweise auf öffentliche Parkflächen in der Umgebung des Frankfurter Flughafens abgestellt werden – etwa zur Zwischenlagerung, zur Optimierung des Stellflächenmanagements oder zur Vorbereitung der Rückgabe.
- Bereits einen Tag vor der Rückgabe können Fahrzeuge auf öffentliche Stellplätze verlegt werden, um eine reibungslose Rückgabe nach der Landung zu gewährleisten.
- FRA-Parkplatz-Mangat verfügt über mehrere Parkflächen im Umkreis des Frankfurter Flughafens. Bei hoher Auslastung oder aus organisatorischen Gründen behält sich der Anbieter vor, das Kundenfahrzeug nach eigenem Ermessen auf eine alternative Parkfläche zu verbringen. Die Auswahl der konkreten Abstellfläche liegt im Verantwortungsbereich des Anbieters, sofern hierdurch die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird.
- In diesem Zusammenhang gilt eine Fahrttoleranz von bis zu 100 Kilometern ab Fahrzeugübernahme bis zur Rückgabe als zulässig und vom Kunden akzeptiert. Diese Kilometer können durch Umparkmaßnahmen, Rückgabevorbereitungen oder organisatorische Abläufe entstehen.
- Fahrzeuge, die auf unüberdachten Parkflächen abgestellt werden (z. B. Außenflächen oder öffentliche Parkplätze), können witterungs- oder naturbedingten Einflüssen ausgesetzt sein. Insbesondere kann es durch Vogelkot, Laub oder ähnliche natürliche Einflüsse zu Verschmutzungen kommen. Der Anbieter übernimmt hierfür keine Haftung, da es sich um unvermeidbare Umwelteinwirkungen handelt.
- Kunden müssen mindestens 2,5 Stunden vor Abflug am Terminal erscheinen. Wird diese Zeit unterschritten, ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
- Zur Rückgabe werden Fahrzeuge ggf. auf öffentlichen Stellplätzen zwischengeparkt. Der Kunde muss sich nach der Landung telefonisch beim Anbieter melden.
- In Ferienzeiten und der Hochsaison kann es zu Wartezeiten von bis zu 1 Stunde bei Fahrzeugrückgabe oder Shuttle-Service kommen.
- Bei Überbuchung oder kurzfristig nicht verfügbaren Parkkapazitäten behält sich FRA-Parkplatz-Mangat ausdrücklich das Recht vor, eine Buchung abzulehnen oder den Kunden abzuweisen. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag einseitig zu stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Ersatzleistungen, bestehen nicht.
III. Stornierung und Umbuchung
- Stornierungen sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkbeginn kostenfrei möglich. Die Stornierung hat schriftlich per E-Mail an info@fra-parkplatz-mangat.de zu erfolgen.
- Erfolgt die Stornierung später, ist der volle Preis zu zahlen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
- Umbuchungen sind bis spätestens 24 Stunden vor Parkbeginn möglich.
- Bei verfrühter Rückkehr erfolgt keine Erstattung ungenutzter Parktage.
IV. Haftung
- Der Anbieter haftet für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit gemäß den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt.
- Bei sonstigen Schäden haftet der Anbieter nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – und dann nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch in Höhe des dreifachen Parkentgelts, höchstens jedoch 1.000 €.
- Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, insbesondere nicht für Schäden an Fahrzeugen von Shuttle-Kunden, die auf dem Parkplatzgelände durch andere Fahrzeuge oder Personen verursacht wurden. Derartige Schäden sind vom Kunden direkt mit der eigenen Versicherung zu klären.
- Beim Valet-Service erfolgt in bestimmten Fällen die Zwischenlagerung auf öffentlichen Parkplätzen. Für dort auftretende Schäden durch Dritte (z. B. Vandalismus, Verkehrsunfälle, Einbruch) haftet der Anbieter nicht, außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung entspricht der gesetzlichen Mindestvorgabe und schließt insbesondere eine Gefährdungshaftung aus.
- Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden. Kunden sind verpflichtet, solche Gegenstände vor Fahrzeugübergabe zu entnehmen.
- Für durch Naturereignisse (z. B. Sturm, Hagel), höhere Gewalt, Diebstahl oder Vandalismus verursachte Schäden ist eine Haftung ausgeschlossen.
- Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Anbieters, außer bei Personenschäden oder grober Fahrlässigkeit.
- Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten entfällt die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit.
- Die Gefährdungshaftung (§ 536 I S. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
- Für Schäden aus Gefälligkeitshandlungen (z. B. Starthilfe, Rangierhilfe) wird keine Haftung übernommen.
- Keine Haftung für kleinere Kratzer, Steinschläge oder Dellen, die bei Übergabe nicht erkennbar waren. Bei nachträglicher Schadensmeldung liegt die Beweislast beim Kunden.
- Schadensersatzansprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach Rückgabe schriftlich geltend gemacht werden, bei Nicht-Erfüllung binnen 1 Woche.
- Schäden müssen bei Übergabe gemeinsam mit dem Mitarbeiter dokumentiert werden. Spätere Meldungen müssen innerhalb von 24 Stunden, nicht offensichtliche Schäden binnen 14 Tagen schriftlich erfolgen.
- Der Kunde haftet selbst für alle Schäden, die durch ihn oder Mitreisende fahrlässig oder vorsätzlich am Eigentum des Anbieters verursacht werden.
- Bei falscher oder vorsätzlich falscher Schadensmeldung droht Strafanzeige und eine Aufwandsgebühr von 100 €.
V. Pflichten des Kunden
- Das Fahrzeug muss verkehrssicher, haftpflichtversichert, betriebsbereit und mit gültiger TÜV-Plakette versehen sein. Der Anbieter kann andernfalls die Annahme verweigern.
- Der Kunde verpflichtet sich, mindestens 30 Minuten vor der vereinbarten Übergabezeit telefonisch Kontakt aufzunehmen. Eine zweite Kontaktaufnahme erfolgt 10 Minuten vor Ankunft am vereinbarten Übergabeort durch den Kunden. Es wird nicht gewährleistet, dass auf Whatsapp-Anrufen reagiert werden kann.
- Bei verspäteter oder verfrühter Ankunft um mehr als 2,5 Stunden kann ein Mehraufwand von bis zu 40,00 € berechnet werden.
- Sollte die Tankreichweite bei Fahrzeugübergabe unter 30 km liegen, kann eine Betankung zur Sicherstellung der Rückgabe erfolgen. Die Tankkosten zzgl. 15 € Aufwandspauschale trägt der Kunde.
- Bei verlängerter Abwesenheit wird für jeden weiteren angefangenen Tag 15,00 € inkl. MwSt. berechnet.
- Es gilt die jeweils zum Vertragsabschluss gültige AGB-Fassung.
- Im Fahrzeug dürfen keine gefährlichen oder verbotenen Stoffe gelagert werden.
- Die Bereifung muss den Wetterbedingungen angepasst sein. Keine Haftung bei falscher Bereifung (z. B. Sommerreifen im Winter).
- Anweisungen des Personals sind zu befolgen.
- Zahlung per Überweisung im Voraus oder bar bei Fahrzeugübergabe. Rechnung nur in Ausnahmefällen.
- Sollten Mängel am Fahrzeug erkannt werden, muss der Kunde den Mangel innerhalb von 24 Stunden per E-Mail melden.
- Der Shuttle kann auch durch Fahrzeuge unseres Taxi- oder Uber-Partners erfolgen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug.
- Sollte der Anbieter telefonisch vorübergehend nicht erreichbar sein, ist der Kunde verpflichtet, alternativ per E-Mail an info@fra-parkplatz-mangat.de Kontakt aufzunehmen. Die rechtzeitige Mitteilung über Ankunfts- oder Rückgabezeiten liegt in der Verantwortung des Kunden.
VI. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
Kontakt:
PT-Planet
Fasanenweg 5A
65451 Kelsterbach
Tel: 0173 1643286
E-Mail: info@fra-parkplatz-mangat.de
Web: www.fra-parkplatz-mangat.de
Kelsterbach, 20.10.2024